Ilse
Grenze für
Nichtschwimmer
Ein
Schild im Wasser mit der Aufschrift „Grenze für Nichtschwimmer“. Nichtschwimmer
dürfen sich nur bis hierher im Wasser bewegen. Lauert dahinter Gefahr? Wie tief
wird das Wasser? Ob ich noch einen Schritt weiter wage und dann? Versinke ich
gleich und über mir schwappt das Wasser zusammen, wenn ich weitergehe?
Zum
Glück habe ich schwimmen gelernt. Ich weiß, wie ich mich und meinen Kopf über
Wasser halten kann. Die blaue Flut lädt ein, mich auf den leichten Wellen
tragen zu lassen. Hier vorn bei dem Schild ist das Wasser noch zu flach. Zum
Schwimmen ist das Wasser nicht tief genug. Der dicke Eisenpfahl ragt weit über
die Wasserfläche hinaus und trägt das weiße rechteckige Schild, befestigt mit
zwei Kreuzschlitzschrauben an dem quer geführten Träger. Gut sichtbar für alle
Personen am Ufer die große schwarze Aufschrift mit der Warnung.
In
meiner Kinderzeit waren Nichtschwimmer die Menschen, die noch keine
Schwimmprüfung abgelegt hatten. Das Freischwimmerzeugnis belegte, dass der
Mensch sich ununterbrochen fünfzehn Minuten über Wasser halten konnte und einen
Sprung vom Einmeterbrett absolviert hatte. Das war die Voraussetzung, um im
tiefen Wasser schwimmen zu dürfen. Penibel wurde vom Bademeister darauf
geachtet, dass nur mit dem Abzeichen am Badeanzug in den Schwimmerbereich
gegangen wurde.
Hier,
an diesem Wasser, ist jeder auf sich gestellt. Die Verantwortung liegt beim
Einzelnen.
Nehme
ich die Warnung an oder überschreite ich die Grenze? Gibt es eine Aufsicht, die
die Einhaltung des Warnhinweises überwacht? Was passiert bei der
Grenzüberschreitung? Niemand ist zu sehen. Allein das Gewissen entscheidet.
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