Montag, 13. Mai 2013


Ilse
Grenze für Nichtschwimmer 

Ein Schild im Wasser mit der Aufschrift „Grenze für Nichtschwimmer“. Nichtschwimmer dürfen sich nur bis hierher im Wasser bewegen. Lauert dahinter Gefahr? Wie tief wird das Wasser? Ob ich noch einen Schritt weiter wage und dann? Versinke ich gleich und über mir schwappt das Wasser zusammen, wenn ich weitergehe?
Zum Glück habe ich schwimmen gelernt. Ich weiß, wie ich mich und meinen Kopf über Wasser halten kann. Die blaue Flut lädt ein, mich auf den leichten Wellen tragen zu lassen. Hier vorn bei dem Schild ist das Wasser noch zu flach. Zum Schwimmen ist das Wasser nicht tief genug. Der dicke Eisenpfahl ragt weit über die Wasserfläche hinaus und trägt das weiße rechteckige Schild, befestigt mit zwei Kreuzschlitzschrauben an dem quer geführten Träger. Gut sichtbar für alle Personen am Ufer die große schwarze Aufschrift mit der Warnung.
In meiner Kinderzeit waren Nichtschwimmer die Menschen, die noch keine Schwimmprüfung abgelegt hatten. Das Freischwimmerzeugnis belegte, dass der Mensch sich ununterbrochen fünfzehn Minuten über Wasser halten konnte und einen Sprung vom Einmeterbrett absolviert hatte. Das war die Voraussetzung, um im tiefen Wasser schwimmen zu dürfen. Penibel wurde vom Bademeister darauf geachtet, dass nur mit dem Abzeichen am Badeanzug in den Schwimmerbereich gegangen wurde.
Hier, an diesem Wasser, ist jeder auf sich gestellt. Die Verantwortung liegt beim Einzelnen.
Nehme ich die Warnung an oder überschreite ich die Grenze? Gibt es eine Aufsicht, die die Einhaltung des Warnhinweises überwacht? Was passiert bei der Grenzüberschreitung? Niemand ist zu sehen. Allein das Gewissen entscheidet.

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